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Gesetzliche Grundlagen

Allgemein:
Das Tschechische Recht fußt in weiten Teilen wieder auf dem Österreichischen Recht, wie es bis 1945 dort schon gegolten hat. Viele Gesetze sind deshalb unserem BGB oder HGB vergleichbar.

Grundstückskaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag kann privatschriftlich abgeschlossen werden. Er muss nicht bei einem Notar geschlossen werden. (Kein Beurkundungszwang). Er bedarf lediglich der Schriftform.

Wohnungs- und Teileigentum:
Das Gesetz über Wohnungseigentum regelt das Miteigentum an einem Gebäude in dem ein Miteigentümer sowohl Eigentümer einer Wohnung als auch anteiliger Miteigentümer von gemeinschaftlichen Gebäudeteilen ist. Das Wohnungs- und Teileigentum entsteht in der Regel durch schriftlichen Vertrag (sog. Bauvertrag zwischen den Bauherren § 7 WEG). Eigentümer einer Wohnung kann auch eine juristische Person sein. Wohnungs- oder Teileigentum entsteht mit der Übertragung der 1. Einheit. Die Einheiten sind frei veräußerlich. Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Miteigentümer gilt nicht.

Kataster und Grundstücksregister

Kataster und Grundbuch werden nicht getrennt geführt. Das Immobilienkataster enthält sowohl technische als auch rechtliche Eintragungen und erfüllt damit die Funktion, die in Deutschland Kataster und das Grundbuch haben.

Steuern beim Erwerb
Die Immobilienübertragungssteuer ist vom Verkäufer zu zahlen. Der Käufer sollte es aber trotzdem im Vertrag regeln, dass der Verkäufer der Steuerschuldner ist. Der Steuersatz beträgt 3% vom Wert des Gebäudes oder Grundstücks. Steuerbefreiung ist möglich.
Der Erwerb von Immobilien ist von der Umsatzsteuer befreit. Bei der Übertragung von im Bau befindlichen Immobilien gilt der ermäßigte Steuersatz von 5%. Der Einkommensteuer unterliegen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Bei natürlichen Personen schwankt der Satz zwischen 15% und 32%. Bei juristischen Personen beträgt er 24% ab 2006. Ausländer aus EU Staaten erwerben Immobilien in der Regel über die Einschaltung einer Kapitalgesellschaft (GmbH bzw. s.r.o.) Das vereinfacht auch den Wiederverkauf. Bei der Gründung und weiteren Betreuung der Gesellschaft sind wir Ihnen behilflich.

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